Die Beratung in allgemeinen Rechtsfragen und konkreten Anliegen sowie die juristische Vertretung vor Gericht gehören zu den Hauptaufgaben. Die Kanzlei vertritt Mandanten in den Rechtsbereichen Allgemeines Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Familienrecht. Sie werden bei Vertragsabschlüssen, Kündigungen, Schadenersatzforderungen und Bußgeldangelegenheiten sowie in Sorgerechtsfragen und weiteren rechtlichen Angelegenheiten umfassend beraten.